Grundsätzlich übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen zwei Paar Schuheinlagen pro Jahr. Um diese Leistung in Anspruch zu nehmen, brauchen Sie ein Rezept. Sie können jedoch auch als Selbstzahler jederzeit Einlagen kaufen.
Grundsätzlich übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen zwei Paar Schuheinlagen pro Jahr. Um diese Leistung in Anspruch zu nehmen, brauchen Sie ein Rezept. Sie können jedoch auch als Selbstzahler jederzeit Einlagen kaufen.